Leveringsvoorwaarden

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Artikel 1: Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, nachfolgend 'Bedingungen' genannt, gelten für alle Angebote von sowie für die abzuschließenden und abgeschlossenen Verträge mit der HIS B.V., nachfolgend 'HIS' genannt, eingetragen bei der Handelskammer unter der KvK-Nummer 93858272, einerseits und dem Kunden andererseits.

  2. In diesen Bedingungen wird unter dem 'Kunden' verstanden: eine juristische Person oder eine natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und ein Angebot von HIS erhält, eine Bestellung bei HIS aufgegeben hat und/oder einen Vertrag mit HIS abschließen möchte oder abgeschlossen hat.

  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen oder einem Teil davon sind nur gültig, wenn sie schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet festgehalten wurden.

  4. Ist einmal unter Geltung dieser Bedingungen kontrahiert worden, gelten diese Bedingungen uneingeschränkt auch für spätere Verträge.

  5. Vom Kunden verwendete Bedingungen gelten nur dann für einen Vertrag zwischen ihm und HIS, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss der vorliegenden Bedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.

  6. Diese Bedingungen können von HIS jederzeit angepasst werden. Zwischen HIS und dem Kunden gelten die jeweils aktuellsten (angepassten) Allgemeinen Bedingungen, die auf ihrer Website angegeben sind.

Artikel 2: Angebote

  1. Alle Angebote von HIS sind freibleibend. HIS behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  2. Ein Angebot von HIS ist dreißig (30) Tage ab Datum gültig, sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist oder die Gültigkeitsdauer von HIS vor deren Ablauf schriftlich verlängert wurde.

  3. In Katalogen, Broschüren, auf Websites und in sozialen Medien angegebene Abbildungen, Produkteigenschaften, technische Merkmale und Nachhaltigkeitsmerkmale vermitteln nur einen Eindruck des Produkts. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer darin binden HIS nicht.

Artikel 3: Der Vertrag

  1. Verträge kommen erst nach schriftlicher Annahme durch HIS zustande oder sobald HIS mit der Ausführung der vom Kunden aufgegebenen Bestellung begonnen hat. Das Vorstehende gilt auch für eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sowie Absprachen oder Zusagen.

  2. Im Falle einer Streitigkeit über einen Vertrag ist das von HIS abgegebene Angebot maßgeblich, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

  3. Bei Angebot bzw. Lieferung nach einem Musterstück dient das Musterstück nur zur Feststellung der durchschnittlichen Qualität der Struktur, des Aussehens und der Farbe des zu liefernden Produkts.

  4. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an HIS übermittelten Anforderungen, Spezifikationen, Maße/Abmessungen und Angaben zur gewünschten Leistung sowie sonstiger Daten ein, auf denen HIS ihren Vertrag und dessen Ausführung gründet. Sind die vom Kunden gelieferten Daten unrichtig und/oder unvollständig, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

  5. HIS ist nicht verpflichtet, vor etwaigen Unrichtigkeiten im Auftrag, Mängeln und Ungeeignetheit von Sachen des Kunden sowie Fehlern oder Mängeln in vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsvorschriften zu warnen oder diese eigenständig zu untersuchen.

  6. Im Falle eines vom Kunden an HIS übergebenen Produkts, beispielsweise zur Bearbeitung, Trocknung oder Lagerung, steht der Kunde für den Zustand ein, in dem sich das Produkt bei der Übergabe an HIS befindet, und das Produkt befindet sich auf Risiko des Kunden bei HIS. Der Kunde hat das Produkt gegebenenfalls gegen die üblichen Risiken zu versichern.

  7. HIS ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss, bevor (weiter) geleistet wird, vom Kunden Sicherheit dafür zu verlangen, dass sowohl den Zahlungs- als auch den übrigen Verpflichtungen nachgekommen wird.

  8. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet HIS nicht zur Ausführung eines Teils des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren. Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit gilt eine schriftliche Kündigungsfrist von 2 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits laufende Bestellungen oder Projekte werden in gegenseitigem Einvernehmen abgewickelt, in allen Fällen gehen jedoch die bereits entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.

  10. Der Vertrag kann von HIS (teilweise) aufgelöst werden, sobald der Kunde einer sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtung nicht nachkommt. HIS ist in diesem Fall nicht zum Ersatz irgendeines Schadens verpflichtet, hat jedoch Anspruch auf Ersatz ihres Schadens wegen der Auflösung.

Artikel 4: Lieferung und Fristen

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in dem Moment, in dem HIS das Produkt am Geschäftssitz von HIS oder an einem von HIS noch zu benennenden Ort dem Kunden zur Verfügung stellt und dies dem Kunden mitgeteilt hat. Ab diesem Moment ist das Produkt auf Risiko des Kunden.

  2. Ist schriftlich vereinbart, dass das Produkt von HIS zugestellt oder versandt wird oder HIS dabei behilflich ist (wie Lagerung, Laden, Stauen oder Entladen), so geht dies zu Lasten und auf Risiko des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde und selbst dann, wenn der Frachtführer verlangt, dass auf Frachtbriefen u. Ä. die Klausel erscheint, dass alle Transportschäden zu Lasten und auf Risiko des Absenders gehen. Der Kunde hat sich gegen die Risiken angemessen zu versichern. Das von HIS zu liefernde Produkt ist außerdem ab dem Verzug des Kunden mit der Abnahme des Produkts auf dessen Risiko (siehe auch Absatz 9 dieser Bestimmung).

  3. Alle von HIS angegebenen Fristen sind lediglich Richtwerte und ausdrücklich keine Fixtermine. Ein Fixtermin liegt nur dann vor, wenn HIS ausdrücklich schriftlich vereinbart oder bestätigt hat, dass eine bestimmte Frist als Fixtermin gilt.

  4. Hinsichtlich angegebener Fristen kommt HIS erst in Verzug, wenn sie wirksam in Verzug gesetzt wurde, mit einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen, innerhalb derer HIS den Vertrag noch ausführen kann.

  5. Die Lieferzeit gilt nur, wenn der Kunde und HIS sich rechtzeitig über alle kommerziellen und technischen Details geeinigt haben, alle Informationen, einschließlich endgültiger und genehmigter Zeichnungen und dergleichen, im Besitz von HIS sind, alle vom Kunden bereitzustellenden Sachen von HIS empfangen wurden, die vereinbarte (Raten-)Zahlung rechtzeitig eingegangen ist und die übrigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.

  6. Nicht nur infolge des im vorigen Absatz Beschriebenen gilt die Lieferzeit nicht mehr, sondern auch durch Änderung des Auftrags, Mehr- oder Minderarbeit oder Aussetzung durch HIS oder durch andere nicht von HIS zu vertretende Umstände, einschließlich der in Artikel 13 beschriebenen Umstände. In diesen Fällen darf HIS unter Berücksichtigung ihrer Planung eine neue Lieferzeit festlegen.

  7. Eine nicht rechtzeitige Lieferung gibt dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, ganze oder teilweise Auflösung des Vertrags oder Aussetzung irgendeiner Verpflichtung gegenüber HIS.

  8. HIS ist berechtigt, in Teilen zu liefern. Bei Lieferung in Teilen ist HIS berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gilt abweichend von Artikel 73 Absatz 2 und 3 des Wiener Kaufrechts, dass jede Lieferung als gesonderter Vertrag zu betrachten ist.

  9. Wünscht der Kunde, die Auslieferung einer Bestellung auf andere Weise als üblich abzuwickeln, z. B. Versand per Express oder per Sondertransport, oder ist spezielles Verpackungsmaterial erforderlich, werden die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

  10. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem es zur Verfügung gestellt wurde, (zurück) abzunehmen. Durch Verletzung dieser Verpflichtung(en) kommt er sofort in Verzug.

  11. Verweigert der Kunde die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so wird das Produkt auf Kosten und Risiko des Kunden transportiert und/oder gelagert. Für die Lagerung werden dem Kunden mindestens 0,25 € pro m³ pro Tag (Preis Stand 2026) berechnet. Dieser Betrag wird jährlich indexiert. Transportkosten werden weiterberechnet.

  12. Wird das Produkt vom Kunden nicht innerhalb der von HIS gesetzten Frist abgenommen, ist HIS berechtigt, zum (freihändigen) Verkauf überzugehen oder es zu vernichten oder zu verarbeiten. Beim Verkauf tritt der Erlös des Produkts an die Stelle dieses Produkts, wobei HIS sich das Recht vorbehält, offene Rechnungen sowie den erlittenen Schaden und die infolge des Verzugs des Kunden entstandenen Kosten mit dem Verkaufserlös zu verrechnen.

Artikel 5: Preise und Tarife

  1. Von HIS angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben sowie sonstiger an Dritte zu zahlender Beträge. Die Preise basieren ferner auf Lieferung ab Werk oder an einem von HIS noch zu benennenden Ort, Ausführung während der normalen Arbeitszeiten und verstehen sich ausschließlich Verpackungs-, Lager- und Transportkosten, Kosten für Laden, Stauen, Entladen und Mitwirkung an Zollformalitäten, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

  2. Sämtliche Holzbearbeitung wie Trocknen, Lackieren, Hobeln, Fräsen und Sägen sowie der Transport des Holzes erfolgen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  3. HIS hat das Recht, die Preise bei einer Erhöhung preisbestimmender Faktoren zu erhöhen, die nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung eingetreten sind (wie unter anderem, jedoch nicht ausschließlich eine Erhöhung der Einkaufskosten, Löhne, Transportkosten, Steuern und/oder Abgaben, Erhöhungen durch gesetzliche oder andere behördliche Maßnahmen und dergleichen). Dies gilt auch im Falle kostensteigernder Umstände im Sinne von Artikel 7:753 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Kunde hat die Preiserhöhung auf erstes Verlangen von HIS zu zahlen.

  4. HIS hat darüber hinaus das Recht, ihre Preise und Tarife jährlich zu erhöhen. Die in einem Dauervertrag genannten Preise und Tarife können pro Jahr geändert werden und werden jährlich indexiert.

Artikel 6: Änderungen

  1. HIS behält sich das Recht vor, geringfügige Anpassungen am Vertrag vorzunehmen, ohne dadurch schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag zu stornieren oder auflösen zu lassen.

  2. Führt eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu Mehrarbeit und zusätzlichen Kosten oder Lieferungen durch HIS, so werden diese stets zu den zum Zeitpunkt der Änderung und/oder Ergänzung geltenden Tarifen dem Kunden in Rechnung gestellt. Führt eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Verkleinerung der Bestellung, kann dies zu einer Minderung des Kaufpreises führen, HIS behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden die von ihr bereits entstandenen Kosten, die nicht anderweitig wirtschaftlich nutzbaren Arbeitsstunden sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. 

Artikel 7: Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Der Kunde hat die von HIS erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  2. Zahlt der Kunde einen in Rechnung gestellten Betrag nicht rechtzeitig, so hat HIS das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind, oder den Vertrag aufzulösen. HIS kann nicht für den etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, den der Kunde durch eine solche Aussetzung oder Auflösung erleidet.

  3. Nachdem der Kunde seinen Verpflichtungen doch noch nachgekommen ist, steht HIS die Lieferfrist zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der dann im Betrieb von HIS und/oder bei den Zulieferern von HIS bestehenden Möglichkeiten für die Lieferung der Waren erforderlich ist.

  4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Kunde ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag fällig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung 1,5 % Zinsen pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Darüber hinaus gehen alle Beitreibungskosten, nachdem der Kunde in Verzug ist, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 300 € festgesetzt, unbeschadet des Rechts von HIS auf Ersatz sonstigen bzw. vollständigen Schadens.

  5. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Kunden darf HIS ihre Verpflichtungen sofort aussetzen, bis Sicherheit für die Erfüllung geleistet ist, und dann sind die Forderungen von HIS gegen den Kunden sofort fällig.

  6. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Zahlung des Rechnungsbetrags auszusetzen, einen Betrag vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abzuziehen oder einen Betrag mit dem zu zahlenden Rechnungsbetrag zu verrechnen.

Artikel 8: Reklamation

  1. Der Kunde hat das gelieferte Produkt unmittelbar bei Lieferung zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Der Kunde hat zu prüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich: ob das richtige Produkt geliefert wurde, ob das gelieferte Produkt hinsichtlich der Menge (z. B. der Anzahl) mit dem Vereinbarten übereinstimmt und ob das gelieferte Produkt den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder – falls diese fehlen – den Anforderungen entspricht, die für eine normale Verwendung und/oder Handelszwecke gestellt werden dürfen.

  2. Etwaige Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes sind bei Verlust aller Rechte und Ansprüche schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach erfolgter Lieferung unter genauer Angabe und Beschreibung der Art und des Grundes der Beanstandung, versehen mit deutlichen digitalen Fotos des Produkts, aus denen die Mängel hervorgehen, sowie unter Angabe der Artikel- und Auftrags- bzw. Rechnungsnummer bei HIS zu melden; andernfalls gilt das Produkt tatsächlich und rechtlich als vertragsgemäß. Bei nicht sichtbaren Mängeln gilt eine Frist von 10 Werktagen, nachdem der Kunde einen Mangel festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können.

  3. HIS ist auf erstes Verlangen Gelegenheit zu geben, einen vermeintlichen Mangel zu untersuchen. Der Kunde hat zu gestatten, dass HIS eine Inspektion der betreffenden Waren gegebenenfalls durch einen Sachverständigen oder eine unabhängige Stelle durchführen lässt. Wird die Reklamation vom Sachverständigen für begründet erklärt, gehen die Kosten der Inspektion zu Lasten von HIS. Bei Unbegründetheit gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.

  4. Hat der Kunde rechtzeitig bei HIS reklamiert und ist die Reklamation von HIS oder einem von ihr bestellten Sachverständigen oder einer unabhängigen Stelle für begründet erklärt worden, so ist HIS nach ihrer Wahl ausschließlich verpflichtet, die Leistung doch noch ordnungsgemäß zu erbringen, die gelieferte Sache ganz oder teilweise zu ersetzen oder dem Kunden einen angemessenen Teil des (Teils des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Reklamation bezieht, gutzuschreiben.

  5. Entscheidet sich HIS dafür, die Leistung doch noch ordnungsgemäß zu erbringen oder die gelieferte Sache ganz oder teilweise zu ersetzen, so hat der Kunde ihr in allen Fällen dazu Gelegenheit zu bieten. HIS bestimmt selbst Art und Zeitpunkt der Ausführung. Bestand die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von vom Kunden geliefertem Material, so hat der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko neues Material zu liefern.

  6. HIS muss erst dann die Bearbeitung einer Reklamation vornehmen, wenn der Kunde allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Durch eine Reklamation wird die Zahlungspflicht des Kunden nicht ausgesetzt.

  7. Beanstandungen zu einer Rechnung von HIS sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Rechnung als richtig und unbestritten.

  8. Alle Rechte, Forderungen und Ansprüche des Kunden in Bezug auf das Produkt, gleich auf welcher Grundlage, verfallen zum ersten der folgenden Zeitpunkte: (a) verspätete Meldung gemäß diesem Artikel 9 oder (b) durch Ablauf eines (1) Jahres nach Beginn des Tages der Reklamation.

Artikel 9: Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

  1. Zur Sicherung der Zahlung all dessen, was der Kunde HIS aus welchem Grund auch immer schuldet oder schulden wird, hat HIS ein Zurückbehaltungsrecht an allen Geldern und Waren des Kunden, die HIS zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Besitz hat.

  2. Verkauf und Lieferung durch HIS erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum am verkauften, gelieferten und zu liefernden Produkt, auch am bereits bezahlten, bleibt vorbehalten, bis alle Forderungen von HIS gegen den Kunden – einschließlich Zinsen und Kosten – aus einem solchen Vertrag oder aus aufgrund eines solchen Vertrags zugunsten des Kunden erbrachten und/oder zu erbringenden Arbeiten sowie die Forderungen wegen Nichterfüllung eines solchen Vertrags beglichen sind.

  3. Solange das Eigentum am Gelieferten nicht auf den Kunden übergegangen ist, kann und darf dieser das betreffende Produkt nicht übereignen oder Dritten ein anderes Sicherungsrecht für Schulden, Darlehen oder andere finanzielle Vereinbarungen einräumen.

  4. Der Kunde ist verpflichtet:

    a) das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt ordnungsgemäß gelagert zu halten sowie es mit Kennzeichen zu versehen und/oder als erkennbares Eigentum von HIS aufzubewahren;

    b) alle Ansprüche des Kunden gegen Versicherer in Bezug auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt auf erstes Verlangen von HIS gemäß Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs an HIS zu verpfänden;

    c) HIS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an dem von HIS an den Kunden gelieferten Produkt geltend machen, sofern HIS aufgrund der Lieferung des Produkts noch einen Betrag vom Kunden zu fordern hat. HIS ist in diesem Fall berechtigt, das betreffende Produkt sofort an sich zu nehmen. In einem solchen Fall haftet der Kunde für alle damit verbundenen Kosten. HIS ist verpflichtet, dieses Produkt erst dann wieder auszuliefern, nachdem HIS vollständig bezahlt wurde oder für ihre Forderung(en) angemessene Sicherheit geleistet wurde.

  5. HIS ist berechtigt, sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde nicht oder zu spät zahlen wird oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder zu geraten droht, ihr Eigentum an sich zu nehmen (oder nehmen zu lassen) und an Dritte zu verkaufen.

  6. Für den Fall, dass HIS gemäß Absatz 1 dieses Artikels das mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Produkt als ihr Eigentum herausverlangt, erteilt der Kunde HIS oder von HIS zu benennenden Dritten bereits jetzt für dann bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von HIS befindet, und dieses Eigentum zurückzunehmen, wenn der Kunde in Verzug bleibt.

  7. Bleibt der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Artikel in Verzug, so ist der Kunde in Verzug und verwirkt gegenüber HIS, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige Vertragsstrafe von 10 % der gesamten offenen Forderung, erhöht um 5 % der gesamten offenen Forderung pro Tag, solange die 'Zuwiderhandlung' andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 200 % der gesamten offenen Forderung, unbeschadet des Rechts von HIS, daneben vollständigen Schadenersatz zu fordern. Der Kunde schuldet die Vertragsstrafe bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, unbeschadet des Anspruchs von HIS auf Erfüllung der (übrigen) Verpflichtungen des Kunden aus dem/den Vertrag/Verträgen.

  8. Verlangt HIS ein Produkt als ihr Eigentum heraus und holt es zurück, so übersendet HIS dem Kunden hierfür eine Gutschrift in Höhe des Marktwerts des zurückgeholten Produkts zum Zeitpunkt der Rücknahme. Der Marktwert entspricht in jedem Fall dem Verkaufswert abzüglich des Wertverlusts des Produkts und abzüglich der Kosten für die Rückholung des Produkts bzw. dem Verkaufswert des Produkts, der erzielt wurde, falls das Produkt über einen freihändigen/öffentlichen Verkauf an einen Dritten verkauft wurde, abzüglich der Kosten für die Rückholung des Produkts, nach Wahl von HIS. Unbeschadet des Rechts von HIS auf sonstigen Schadenersatz.

  9. Sofern und soweit das Bestimmungsland des Produkts weitergehende Möglichkeiten in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt bietet, gelten diese weitergehenden Möglichkeiten.

Artikel 10: Geistiges Eigentum

  1. HIS gilt als Schöpfer, Designer, Erfinder bzw. Urheber der im Rahmen des Vertrags geschaffenen Werke, Modelle, Zeichen oder Erfindungen. HIS hat das ausschließliche Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden.

  2. Der Kunde wird sich jeder Verletzung von Rechten des geistigen oder gewerblichen Eigentums sowie ähnlicher Rechte von HIS und vertraulicher Geschäftsinformationen im Sinne von Artikel 1 des niederländischen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf das von HIS an den Kunden gelieferte Produkt enthalten.

  3. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellte Informationen wie Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how, gleich welcher Art und in welcher Form, einem oder mehreren Dritten bekannt zu machen.

  4. Verletzt der Kunde eine Verpflichtung aus Artikel 11, so ist der Kunde in Verzug und verwirkt gegenüber HIS, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Zuwiderhandlung sowie eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Tag(esteil), solange die Zuwiderhandlung andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €, unbeschadet des Rechts von HIS, daneben vollständigen Schadenersatz und Erfüllung zu fordern.

  5. HIS haftet nicht für Schäden, die der Kunde infolge einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums erleidet. Der Kunde stellt HIS von jeglichem Anspruch Dritter in Bezug auf eine solche Verletzung frei.

Artikel 11: Haftung und Verjährung

  1. HIS haftet nicht für vom Kunden oder von Dritten erlittene Schäden, es sei denn und soweit nachgewiesen werden kann, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und/oder bewusste Leichtfertigkeit von Führungskräften vorliegt.

  2. HIS kann in keinem Fall zum Ersatz eines Schadens herangezogen werden, der eine direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses ist, das tatsächlich außerhalb ihrer Macht liegt und somit ihrem Tun und/oder Unterlassen nicht zugerechnet werden kann, wie unter anderem, jedoch nicht ausschließlich in Artikel 13 beschrieben, oder der die Folge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ist.

  3. HIS haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Schäden durch Betriebsstillstand, Kosten aus einer Verurteilung in die Prozesskosten, Zins- und/oder Verzugsschäden, Schäden infolge mangelhafter Mitwirkung und/oder Information des Kunden und/oder Schäden wegen von HIS erteilter unverbindlicher Auskünfte oder Ratschläge, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist.

  4. Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass Holzprodukte in Farbe und Maß abweichen und arbeiten können, wie es bei einem Naturprodukt üblich ist. HIS haftet nicht für derartige Abweichungen.

  5. HIS haftet niemals für dem Kunden bereitgestellte Zeichnungen und Ratschläge, soweit diese Teil einer Bestellung sind und es sich nicht um einen ausdrücklichen gesonderten Auftrag handelt. Solche Zeichnungen und Ratschläge dienen lediglich als zusätzlicher Service und beruhen ausschließlich auf vom Kunden erhaltenen Informationen, ohne dass HIS diese Informationen eigenständig überprüft hat. Vor allem haftet HIS nicht für die Eignung, das Nichtpassen, den technischen Zustand oder die ästhetische Ausführung des Produkts.

  6. Der Kunde ist unter allen Umständen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. HIS haftet niemals für etwaige Schäden, die (mit) dadurch verursacht wurden, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten unrichtig und/oder unvollständig sind, oder durch das Befolgen der vom Kunden erteilten Anweisungen. Insbesondere ist HIS nicht für die richtige Sortierung nach Qualität verantwortlich. Auch wenn sie die Anweisungen des Kunden hierzu befolgt, handelt es sich lediglich um eine Bemühungsverpflichtung und niemals um eine Erfolgsverpflichtung.

  7. Der Kunde stellt HIS von jedem Anspruch Dritter im Zusammenhang mit (der Nutzung von) Informationen, die vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellt wurden, oder vom Kunden bereitgestellten Sachen frei. Darunter fallen unter anderem Ratschläge, Anweisungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Materialien, Marken, Muster und Modelle. Der Kunde wird alle Schäden, die HIS erleidet, ersetzen. Hierunter fallen auch die vollständigen Kosten der Verteidigung.

  8. Nimmt der Kunde oder ein Dritter Änderungen an dem von HIS gelieferten Produkt vor, hat er das Produkt falsch/unsachgemäß verwendet, verarbeitet, montiert oder angeschlossen, entgegen den geltenden Anweisungen verwendet, ist das Produkt für den Zweck, für den es angeschafft wurde, ungeeignet oder wurde es für einen anderen Zweck als den, für den es gekauft wurde, verwendet, so schließt HIS jegliche Haftung hinsichtlich der Funktion und etwaiger (Folge-)Schäden aus.

  9. Sollte HIS für irgendeinen Schaden haften, so ist die Gesamthaftung von HIS auf den von der Versicherung von HIS geleisteten Betrag beschränkt. Zahlt die Versicherung in einem Fall nicht oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung von HIS, soweit dies nicht im Widerspruch zu einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung steht, auf den Nettorechnungswert des (Teils des) Gelieferten beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.

  10. Die Frist, innerhalb derer HIS schriftlich auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommen werden kann, ist in allen Fällen und bei Verlust des Rechts auf eine Frist von einem (1) Monat nach Eintritt des schadensverursachenden Ereignisses beschränkt. Alle Schadenersatzforderungen verjähren durch Ablauf eines (1) Jahres nach Beginn des Tages der Inanspruchnahme, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.

  11. Nichts in diesen Bedingungen bezweckt, die Haftung von HIS auszuschließen oder zu beschränken, wenn (i) diese Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HIS oder ihrer zur Betriebsleitung gehörenden leitenden Untergebenen beruht oder (ii) es sich um eine Haftung handelt, die nach geltendem zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

Artikel 12: Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels wird der höheren Gewalt gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gleichgestellt. Höhere Gewalt auf Seiten von HIS liegt in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn HIS nach Vertragsabschluss daran gehindert wird, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dessen Vorbereitung nachzukommen, infolge von (Bürger-)Krieg, Kriegsschäden, Kriegsgefahr, Aufruhr, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, einer Epidemie, einer Pandemie, Rohstoffmangel, Behinderung und Unterbrechung des Transports und Transportproblemen, Wetterbedingungen, Molest, Brand, Wasserschäden, Überschwemmung, Aschewolke(n), Streik und Betriebsbesetzung (beide sowohl organisiert als auch unorganisiert), Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen oder behördlichen Empfehlungen, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Defekten an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, Störung des Internets, Datennetzes oder der Telekommunikationseinrichtungen, Nichterfüllung durch Zulieferer, Krankheit unter dem Personal und/oder Abwesenheit von für die Lieferung entscheidenden Mitarbeitern, Geräten oder Einrichtungen, (Cyber-)Kriminalität und (Cyber-)Vandalismus, alles sowohl im Betrieb von HIS als auch bei Dritten, wie Zulieferern, von denen HIS die benötigten Waren oder Teile davon ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, ob in Eigenregie oder nicht. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.

  2. Während höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von HIS ausgesetzt. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert, sind sowohl HIS als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Mitwirkung aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadenersatzpflicht entsteht.

  3. Hat HIS bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt oder kann sie nur teilweise erfüllen, so ist HIS berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

  4. HIS hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem HIS ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

Artikel 13: Zuständiges Gericht und anwendbares Recht

  1. Auf alle mit HIS geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem/den zwischen dem Kunden und HIS geschlossenen Vertrag/Verträgen und den sich daraus ergebenden Verträgen ergeben, gleich auf welcher Grundlage, werden vom zuständigen niederländischen Gericht des Geschäftssitzes von HIS entschieden, sofern zwingende Bestimmungen des niederländischen Rechts dem nicht entgegenstehen. HIS ist jedoch berechtigt, eine Streitigkeit dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Übereinkommen zuständigen Gericht vorzulegen.

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Lieferbedingungen

Artikel 1: Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, nachfolgend 'Bedingungen' genannt, gelten für alle Angebote von sowie für die abzuschließenden und abgeschlossenen Verträge mit der HIS B.V., nachfolgend 'HIS' genannt, eingetragen bei der Handelskammer unter der KvK-Nummer 93858272, einerseits und dem Kunden andererseits.

  2. In diesen Bedingungen wird unter dem 'Kunden' verstanden: eine juristische Person oder eine natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und ein Angebot von HIS erhält, eine Bestellung bei HIS aufgegeben hat und/oder einen Vertrag mit HIS abschließen möchte oder abgeschlossen hat.

  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen oder einem Teil davon sind nur gültig, wenn sie schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet festgehalten wurden.

  4. Ist einmal unter Geltung dieser Bedingungen kontrahiert worden, gelten diese Bedingungen uneingeschränkt auch für spätere Verträge.

  5. Vom Kunden verwendete Bedingungen gelten nur dann für einen Vertrag zwischen ihm und HIS, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss der vorliegenden Bedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.

  6. Diese Bedingungen können von HIS jederzeit angepasst werden. Zwischen HIS und dem Kunden gelten die jeweils aktuellsten (angepassten) Allgemeinen Bedingungen, die auf ihrer Website angegeben sind.

Artikel 2: Angebote

  1. Alle Angebote von HIS sind freibleibend. HIS behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  2. Ein Angebot von HIS ist dreißig (30) Tage ab Datum gültig, sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist oder die Gültigkeitsdauer von HIS vor deren Ablauf schriftlich verlängert wurde.

  3. In Katalogen, Broschüren, auf Websites und in sozialen Medien angegebene Abbildungen, Produkteigenschaften, technische Merkmale und Nachhaltigkeitsmerkmale vermitteln nur einen Eindruck des Produkts. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer darin binden HIS nicht.

Artikel 3: Der Vertrag

  1. Verträge kommen erst nach schriftlicher Annahme durch HIS zustande oder sobald HIS mit der Ausführung der vom Kunden aufgegebenen Bestellung begonnen hat. Das Vorstehende gilt auch für eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sowie Absprachen oder Zusagen.

  2. Im Falle einer Streitigkeit über einen Vertrag ist das von HIS abgegebene Angebot maßgeblich, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

  3. Bei Angebot bzw. Lieferung nach einem Musterstück dient das Musterstück nur zur Feststellung der durchschnittlichen Qualität der Struktur, des Aussehens und der Farbe des zu liefernden Produkts.

  4. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an HIS übermittelten Anforderungen, Spezifikationen, Maße/Abmessungen und Angaben zur gewünschten Leistung sowie sonstiger Daten ein, auf denen HIS ihren Vertrag und dessen Ausführung gründet. Sind die vom Kunden gelieferten Daten unrichtig und/oder unvollständig, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

  5. HIS ist nicht verpflichtet, vor etwaigen Unrichtigkeiten im Auftrag, Mängeln und Ungeeignetheit von Sachen des Kunden sowie Fehlern oder Mängeln in vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsvorschriften zu warnen oder diese eigenständig zu untersuchen.

  6. Im Falle eines vom Kunden an HIS übergebenen Produkts, beispielsweise zur Bearbeitung, Trocknung oder Lagerung, steht der Kunde für den Zustand ein, in dem sich das Produkt bei der Übergabe an HIS befindet, und das Produkt befindet sich auf Risiko des Kunden bei HIS. Der Kunde hat das Produkt gegebenenfalls gegen die üblichen Risiken zu versichern.

  7. HIS ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss, bevor (weiter) geleistet wird, vom Kunden Sicherheit dafür zu verlangen, dass sowohl den Zahlungs- als auch den übrigen Verpflichtungen nachgekommen wird.

  8. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet HIS nicht zur Ausführung eines Teils des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren. Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit gilt eine schriftliche Kündigungsfrist von 2 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits laufende Bestellungen oder Projekte werden in gegenseitigem Einvernehmen abgewickelt, in allen Fällen gehen jedoch die bereits entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.

  10. Der Vertrag kann von HIS (teilweise) aufgelöst werden, sobald der Kunde einer sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtung nicht nachkommt. HIS ist in diesem Fall nicht zum Ersatz irgendeines Schadens verpflichtet, hat jedoch Anspruch auf Ersatz ihres Schadens wegen der Auflösung.

Artikel 4: Lieferung und Fristen

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in dem Moment, in dem HIS das Produkt am Geschäftssitz von HIS oder an einem von HIS noch zu benennenden Ort dem Kunden zur Verfügung stellt und dies dem Kunden mitgeteilt hat. Ab diesem Moment ist das Produkt auf Risiko des Kunden.

  2. Ist schriftlich vereinbart, dass das Produkt von HIS zugestellt oder versandt wird oder HIS dabei behilflich ist (wie Lagerung, Laden, Stauen oder Entladen), so geht dies zu Lasten und auf Risiko des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde und selbst dann, wenn der Frachtführer verlangt, dass auf Frachtbriefen u. Ä. die Klausel erscheint, dass alle Transportschäden zu Lasten und auf Risiko des Absenders gehen. Der Kunde hat sich gegen die Risiken angemessen zu versichern. Das von HIS zu liefernde Produkt ist außerdem ab dem Verzug des Kunden mit der Abnahme des Produkts auf dessen Risiko (siehe auch Absatz 9 dieser Bestimmung).

  3. Alle von HIS angegebenen Fristen sind lediglich Richtwerte und ausdrücklich keine Fixtermine. Ein Fixtermin liegt nur dann vor, wenn HIS ausdrücklich schriftlich vereinbart oder bestätigt hat, dass eine bestimmte Frist als Fixtermin gilt.

  4. Hinsichtlich angegebener Fristen kommt HIS erst in Verzug, wenn sie wirksam in Verzug gesetzt wurde, mit einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen, innerhalb derer HIS den Vertrag noch ausführen kann.

  5. Die Lieferzeit gilt nur, wenn der Kunde und HIS sich rechtzeitig über alle kommerziellen und technischen Details geeinigt haben, alle Informationen, einschließlich endgültiger und genehmigter Zeichnungen und dergleichen, im Besitz von HIS sind, alle vom Kunden bereitzustellenden Sachen von HIS empfangen wurden, die vereinbarte (Raten-)Zahlung rechtzeitig eingegangen ist und die übrigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.

  6. Nicht nur infolge des im vorigen Absatz Beschriebenen gilt die Lieferzeit nicht mehr, sondern auch durch Änderung des Auftrags, Mehr- oder Minderarbeit oder Aussetzung durch HIS oder durch andere nicht von HIS zu vertretende Umstände, einschließlich der in Artikel 13 beschriebenen Umstände. In diesen Fällen darf HIS unter Berücksichtigung ihrer Planung eine neue Lieferzeit festlegen.

  7. Eine nicht rechtzeitige Lieferung gibt dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, ganze oder teilweise Auflösung des Vertrags oder Aussetzung irgendeiner Verpflichtung gegenüber HIS.

  8. HIS ist berechtigt, in Teilen zu liefern. Bei Lieferung in Teilen ist HIS berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gilt abweichend von Artikel 73 Absatz 2 und 3 des Wiener Kaufrechts, dass jede Lieferung als gesonderter Vertrag zu betrachten ist.

  9. Wünscht der Kunde, die Auslieferung einer Bestellung auf andere Weise als üblich abzuwickeln, z. B. Versand per Express oder per Sondertransport, oder ist spezielles Verpackungsmaterial erforderlich, werden die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

  10. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem es zur Verfügung gestellt wurde, (zurück) abzunehmen. Durch Verletzung dieser Verpflichtung(en) kommt er sofort in Verzug.

  11. Verweigert der Kunde die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so wird das Produkt auf Kosten und Risiko des Kunden transportiert und/oder gelagert. Für die Lagerung werden dem Kunden mindestens 0,25 € pro m³ pro Tag (Preis Stand 2026) berechnet. Dieser Betrag wird jährlich indexiert. Transportkosten werden weiterberechnet.

  12. Wird das Produkt vom Kunden nicht innerhalb der von HIS gesetzten Frist abgenommen, ist HIS berechtigt, zum (freihändigen) Verkauf überzugehen oder es zu vernichten oder zu verarbeiten. Beim Verkauf tritt der Erlös des Produkts an die Stelle dieses Produkts, wobei HIS sich das Recht vorbehält, offene Rechnungen sowie den erlittenen Schaden und die infolge des Verzugs des Kunden entstandenen Kosten mit dem Verkaufserlös zu verrechnen.

Artikel 5: Preise und Tarife

  1. Von HIS angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben sowie sonstiger an Dritte zu zahlender Beträge. Die Preise basieren ferner auf Lieferung ab Werk oder an einem von HIS noch zu benennenden Ort, Ausführung während der normalen Arbeitszeiten und verstehen sich ausschließlich Verpackungs-, Lager- und Transportkosten, Kosten für Laden, Stauen, Entladen und Mitwirkung an Zollformalitäten, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

  2. Sämtliche Holzbearbeitung wie Trocknen, Lackieren, Hobeln, Fräsen und Sägen sowie der Transport des Holzes erfolgen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  3. HIS hat das Recht, die Preise bei einer Erhöhung preisbestimmender Faktoren zu erhöhen, die nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung eingetreten sind (wie unter anderem, jedoch nicht ausschließlich eine Erhöhung der Einkaufskosten, Löhne, Transportkosten, Steuern und/oder Abgaben, Erhöhungen durch gesetzliche oder andere behördliche Maßnahmen und dergleichen). Dies gilt auch im Falle kostensteigernder Umstände im Sinne von Artikel 7:753 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Kunde hat die Preiserhöhung auf erstes Verlangen von HIS zu zahlen.

  4. HIS hat darüber hinaus das Recht, ihre Preise und Tarife jährlich zu erhöhen. Die in einem Dauervertrag genannten Preise und Tarife können pro Jahr geändert werden und werden jährlich indexiert.

Artikel 6: Änderungen

  1. HIS behält sich das Recht vor, geringfügige Anpassungen am Vertrag vorzunehmen, ohne dadurch schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag zu stornieren oder auflösen zu lassen.

  2. Führt eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu Mehrarbeit und zusätzlichen Kosten oder Lieferungen durch HIS, so werden diese stets zu den zum Zeitpunkt der Änderung und/oder Ergänzung geltenden Tarifen dem Kunden in Rechnung gestellt. Führt eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Verkleinerung der Bestellung, kann dies zu einer Minderung des Kaufpreises führen, HIS behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden die von ihr bereits entstandenen Kosten, die nicht anderweitig wirtschaftlich nutzbaren Arbeitsstunden sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. 

Artikel 7: Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Der Kunde hat die von HIS erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  2. Zahlt der Kunde einen in Rechnung gestellten Betrag nicht rechtzeitig, so hat HIS das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind, oder den Vertrag aufzulösen. HIS kann nicht für den etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, den der Kunde durch eine solche Aussetzung oder Auflösung erleidet.

  3. Nachdem der Kunde seinen Verpflichtungen doch noch nachgekommen ist, steht HIS die Lieferfrist zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der dann im Betrieb von HIS und/oder bei den Zulieferern von HIS bestehenden Möglichkeiten für die Lieferung der Waren erforderlich ist.

  4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Kunde ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag fällig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung 1,5 % Zinsen pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Darüber hinaus gehen alle Beitreibungskosten, nachdem der Kunde in Verzug ist, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 300 € festgesetzt, unbeschadet des Rechts von HIS auf Ersatz sonstigen bzw. vollständigen Schadens.

  5. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Kunden darf HIS ihre Verpflichtungen sofort aussetzen, bis Sicherheit für die Erfüllung geleistet ist, und dann sind die Forderungen von HIS gegen den Kunden sofort fällig.

  6. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Zahlung des Rechnungsbetrags auszusetzen, einen Betrag vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abzuziehen oder einen Betrag mit dem zu zahlenden Rechnungsbetrag zu verrechnen.

Artikel 8: Reklamation

  1. Der Kunde hat das gelieferte Produkt unmittelbar bei Lieferung zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Der Kunde hat zu prüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich: ob das richtige Produkt geliefert wurde, ob das gelieferte Produkt hinsichtlich der Menge (z. B. der Anzahl) mit dem Vereinbarten übereinstimmt und ob das gelieferte Produkt den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder – falls diese fehlen – den Anforderungen entspricht, die für eine normale Verwendung und/oder Handelszwecke gestellt werden dürfen.

  2. Etwaige Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes sind bei Verlust aller Rechte und Ansprüche schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach erfolgter Lieferung unter genauer Angabe und Beschreibung der Art und des Grundes der Beanstandung, versehen mit deutlichen digitalen Fotos des Produkts, aus denen die Mängel hervorgehen, sowie unter Angabe der Artikel- und Auftrags- bzw. Rechnungsnummer bei HIS zu melden; andernfalls gilt das Produkt tatsächlich und rechtlich als vertragsgemäß. Bei nicht sichtbaren Mängeln gilt eine Frist von 10 Werktagen, nachdem der Kunde einen Mangel festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können.

  3. HIS ist auf erstes Verlangen Gelegenheit zu geben, einen vermeintlichen Mangel zu untersuchen. Der Kunde hat zu gestatten, dass HIS eine Inspektion der betreffenden Waren gegebenenfalls durch einen Sachverständigen oder eine unabhängige Stelle durchführen lässt. Wird die Reklamation vom Sachverständigen für begründet erklärt, gehen die Kosten der Inspektion zu Lasten von HIS. Bei Unbegründetheit gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.

  4. Hat der Kunde rechtzeitig bei HIS reklamiert und ist die Reklamation von HIS oder einem von ihr bestellten Sachverständigen oder einer unabhängigen Stelle für begründet erklärt worden, so ist HIS nach ihrer Wahl ausschließlich verpflichtet, die Leistung doch noch ordnungsgemäß zu erbringen, die gelieferte Sache ganz oder teilweise zu ersetzen oder dem Kunden einen angemessenen Teil des (Teils des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Reklamation bezieht, gutzuschreiben.

  5. Entscheidet sich HIS dafür, die Leistung doch noch ordnungsgemäß zu erbringen oder die gelieferte Sache ganz oder teilweise zu ersetzen, so hat der Kunde ihr in allen Fällen dazu Gelegenheit zu bieten. HIS bestimmt selbst Art und Zeitpunkt der Ausführung. Bestand die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von vom Kunden geliefertem Material, so hat der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko neues Material zu liefern.

  6. HIS muss erst dann die Bearbeitung einer Reklamation vornehmen, wenn der Kunde allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Durch eine Reklamation wird die Zahlungspflicht des Kunden nicht ausgesetzt.

  7. Beanstandungen zu einer Rechnung von HIS sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Rechnung als richtig und unbestritten.

  8. Alle Rechte, Forderungen und Ansprüche des Kunden in Bezug auf das Produkt, gleich auf welcher Grundlage, verfallen zum ersten der folgenden Zeitpunkte: (a) verspätete Meldung gemäß diesem Artikel 9 oder (b) durch Ablauf eines (1) Jahres nach Beginn des Tages der Reklamation.

Artikel 9: Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

  1. Zur Sicherung der Zahlung all dessen, was der Kunde HIS aus welchem Grund auch immer schuldet oder schulden wird, hat HIS ein Zurückbehaltungsrecht an allen Geldern und Waren des Kunden, die HIS zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Besitz hat.

  2. Verkauf und Lieferung durch HIS erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum am verkauften, gelieferten und zu liefernden Produkt, auch am bereits bezahlten, bleibt vorbehalten, bis alle Forderungen von HIS gegen den Kunden – einschließlich Zinsen und Kosten – aus einem solchen Vertrag oder aus aufgrund eines solchen Vertrags zugunsten des Kunden erbrachten und/oder zu erbringenden Arbeiten sowie die Forderungen wegen Nichterfüllung eines solchen Vertrags beglichen sind.

  3. Solange das Eigentum am Gelieferten nicht auf den Kunden übergegangen ist, kann und darf dieser das betreffende Produkt nicht übereignen oder Dritten ein anderes Sicherungsrecht für Schulden, Darlehen oder andere finanzielle Vereinbarungen einräumen.

  4. Der Kunde ist verpflichtet:

    a) das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt ordnungsgemäß gelagert zu halten sowie es mit Kennzeichen zu versehen und/oder als erkennbares Eigentum von HIS aufzubewahren;

    b) alle Ansprüche des Kunden gegen Versicherer in Bezug auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt auf erstes Verlangen von HIS gemäß Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs an HIS zu verpfänden;

    c) HIS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an dem von HIS an den Kunden gelieferten Produkt geltend machen, sofern HIS aufgrund der Lieferung des Produkts noch einen Betrag vom Kunden zu fordern hat. HIS ist in diesem Fall berechtigt, das betreffende Produkt sofort an sich zu nehmen. In einem solchen Fall haftet der Kunde für alle damit verbundenen Kosten. HIS ist verpflichtet, dieses Produkt erst dann wieder auszuliefern, nachdem HIS vollständig bezahlt wurde oder für ihre Forderung(en) angemessene Sicherheit geleistet wurde.

  5. HIS ist berechtigt, sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde nicht oder zu spät zahlen wird oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder zu geraten droht, ihr Eigentum an sich zu nehmen (oder nehmen zu lassen) und an Dritte zu verkaufen.

  6. Für den Fall, dass HIS gemäß Absatz 1 dieses Artikels das mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Produkt als ihr Eigentum herausverlangt, erteilt der Kunde HIS oder von HIS zu benennenden Dritten bereits jetzt für dann bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von HIS befindet, und dieses Eigentum zurückzunehmen, wenn der Kunde in Verzug bleibt.

  7. Bleibt der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Artikel in Verzug, so ist der Kunde in Verzug und verwirkt gegenüber HIS, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige Vertragsstrafe von 10 % der gesamten offenen Forderung, erhöht um 5 % der gesamten offenen Forderung pro Tag, solange die 'Zuwiderhandlung' andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 200 % der gesamten offenen Forderung, unbeschadet des Rechts von HIS, daneben vollständigen Schadenersatz zu fordern. Der Kunde schuldet die Vertragsstrafe bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, unbeschadet des Anspruchs von HIS auf Erfüllung der (übrigen) Verpflichtungen des Kunden aus dem/den Vertrag/Verträgen.

  8. Verlangt HIS ein Produkt als ihr Eigentum heraus und holt es zurück, so übersendet HIS dem Kunden hierfür eine Gutschrift in Höhe des Marktwerts des zurückgeholten Produkts zum Zeitpunkt der Rücknahme. Der Marktwert entspricht in jedem Fall dem Verkaufswert abzüglich des Wertverlusts des Produkts und abzüglich der Kosten für die Rückholung des Produkts bzw. dem Verkaufswert des Produkts, der erzielt wurde, falls das Produkt über einen freihändigen/öffentlichen Verkauf an einen Dritten verkauft wurde, abzüglich der Kosten für die Rückholung des Produkts, nach Wahl von HIS. Unbeschadet des Rechts von HIS auf sonstigen Schadenersatz.

  9. Sofern und soweit das Bestimmungsland des Produkts weitergehende Möglichkeiten in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt bietet, gelten diese weitergehenden Möglichkeiten.

Artikel 10: Geistiges Eigentum

  1. HIS gilt als Schöpfer, Designer, Erfinder bzw. Urheber der im Rahmen des Vertrags geschaffenen Werke, Modelle, Zeichen oder Erfindungen. HIS hat das ausschließliche Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden.

  2. Der Kunde wird sich jeder Verletzung von Rechten des geistigen oder gewerblichen Eigentums sowie ähnlicher Rechte von HIS und vertraulicher Geschäftsinformationen im Sinne von Artikel 1 des niederländischen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf das von HIS an den Kunden gelieferte Produkt enthalten.

  3. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellte Informationen wie Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how, gleich welcher Art und in welcher Form, einem oder mehreren Dritten bekannt zu machen.

  4. Verletzt der Kunde eine Verpflichtung aus Artikel 11, so ist der Kunde in Verzug und verwirkt gegenüber HIS, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Zuwiderhandlung sowie eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Tag(esteil), solange die Zuwiderhandlung andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €, unbeschadet des Rechts von HIS, daneben vollständigen Schadenersatz und Erfüllung zu fordern.

  5. HIS haftet nicht für Schäden, die der Kunde infolge einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums erleidet. Der Kunde stellt HIS von jeglichem Anspruch Dritter in Bezug auf eine solche Verletzung frei.

Artikel 11: Haftung und Verjährung

  1. HIS haftet nicht für vom Kunden oder von Dritten erlittene Schäden, es sei denn und soweit nachgewiesen werden kann, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und/oder bewusste Leichtfertigkeit von Führungskräften vorliegt.

  2. HIS kann in keinem Fall zum Ersatz eines Schadens herangezogen werden, der eine direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses ist, das tatsächlich außerhalb ihrer Macht liegt und somit ihrem Tun und/oder Unterlassen nicht zugerechnet werden kann, wie unter anderem, jedoch nicht ausschließlich in Artikel 13 beschrieben, oder der die Folge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ist.

  3. HIS haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Schäden durch Betriebsstillstand, Kosten aus einer Verurteilung in die Prozesskosten, Zins- und/oder Verzugsschäden, Schäden infolge mangelhafter Mitwirkung und/oder Information des Kunden und/oder Schäden wegen von HIS erteilter unverbindlicher Auskünfte oder Ratschläge, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist.

  4. Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass Holzprodukte in Farbe und Maß abweichen und arbeiten können, wie es bei einem Naturprodukt üblich ist. HIS haftet nicht für derartige Abweichungen.

  5. HIS haftet niemals für dem Kunden bereitgestellte Zeichnungen und Ratschläge, soweit diese Teil einer Bestellung sind und es sich nicht um einen ausdrücklichen gesonderten Auftrag handelt. Solche Zeichnungen und Ratschläge dienen lediglich als zusätzlicher Service und beruhen ausschließlich auf vom Kunden erhaltenen Informationen, ohne dass HIS diese Informationen eigenständig überprüft hat. Vor allem haftet HIS nicht für die Eignung, das Nichtpassen, den technischen Zustand oder die ästhetische Ausführung des Produkts.

  6. Der Kunde ist unter allen Umständen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. HIS haftet niemals für etwaige Schäden, die (mit) dadurch verursacht wurden, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten unrichtig und/oder unvollständig sind, oder durch das Befolgen der vom Kunden erteilten Anweisungen. Insbesondere ist HIS nicht für die richtige Sortierung nach Qualität verantwortlich. Auch wenn sie die Anweisungen des Kunden hierzu befolgt, handelt es sich lediglich um eine Bemühungsverpflichtung und niemals um eine Erfolgsverpflichtung.

  7. Der Kunde stellt HIS von jedem Anspruch Dritter im Zusammenhang mit (der Nutzung von) Informationen, die vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellt wurden, oder vom Kunden bereitgestellten Sachen frei. Darunter fallen unter anderem Ratschläge, Anweisungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Materialien, Marken, Muster und Modelle. Der Kunde wird alle Schäden, die HIS erleidet, ersetzen. Hierunter fallen auch die vollständigen Kosten der Verteidigung.

  8. Nimmt der Kunde oder ein Dritter Änderungen an dem von HIS gelieferten Produkt vor, hat er das Produkt falsch/unsachgemäß verwendet, verarbeitet, montiert oder angeschlossen, entgegen den geltenden Anweisungen verwendet, ist das Produkt für den Zweck, für den es angeschafft wurde, ungeeignet oder wurde es für einen anderen Zweck als den, für den es gekauft wurde, verwendet, so schließt HIS jegliche Haftung hinsichtlich der Funktion und etwaiger (Folge-)Schäden aus.

  9. Sollte HIS für irgendeinen Schaden haften, so ist die Gesamthaftung von HIS auf den von der Versicherung von HIS geleisteten Betrag beschränkt. Zahlt die Versicherung in einem Fall nicht oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung von HIS, soweit dies nicht im Widerspruch zu einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung steht, auf den Nettorechnungswert des (Teils des) Gelieferten beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.

  10. Die Frist, innerhalb derer HIS schriftlich auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommen werden kann, ist in allen Fällen und bei Verlust des Rechts auf eine Frist von einem (1) Monat nach Eintritt des schadensverursachenden Ereignisses beschränkt. Alle Schadenersatzforderungen verjähren durch Ablauf eines (1) Jahres nach Beginn des Tages der Inanspruchnahme, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.

  11. Nichts in diesen Bedingungen bezweckt, die Haftung von HIS auszuschließen oder zu beschränken, wenn (i) diese Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HIS oder ihrer zur Betriebsleitung gehörenden leitenden Untergebenen beruht oder (ii) es sich um eine Haftung handelt, die nach geltendem zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

Artikel 12: Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels wird der höheren Gewalt gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gleichgestellt. Höhere Gewalt auf Seiten von HIS liegt in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn HIS nach Vertragsabschluss daran gehindert wird, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dessen Vorbereitung nachzukommen, infolge von (Bürger-)Krieg, Kriegsschäden, Kriegsgefahr, Aufruhr, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, einer Epidemie, einer Pandemie, Rohstoffmangel, Behinderung und Unterbrechung des Transports und Transportproblemen, Wetterbedingungen, Molest, Brand, Wasserschäden, Überschwemmung, Aschewolke(n), Streik und Betriebsbesetzung (beide sowohl organisiert als auch unorganisiert), Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen oder behördlichen Empfehlungen, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Defekten an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, Störung des Internets, Datennetzes oder der Telekommunikationseinrichtungen, Nichterfüllung durch Zulieferer, Krankheit unter dem Personal und/oder Abwesenheit von für die Lieferung entscheidenden Mitarbeitern, Geräten oder Einrichtungen, (Cyber-)Kriminalität und (Cyber-)Vandalismus, alles sowohl im Betrieb von HIS als auch bei Dritten, wie Zulieferern, von denen HIS die benötigten Waren oder Teile davon ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, ob in Eigenregie oder nicht. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.

  2. Während höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von HIS ausgesetzt. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert, sind sowohl HIS als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Mitwirkung aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadenersatzpflicht entsteht.

  3. Hat HIS bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt oder kann sie nur teilweise erfüllen, so ist HIS berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

  4. HIS hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem HIS ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

Artikel 13: Zuständiges Gericht und anwendbares Recht

  1. Auf alle mit HIS geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem/den zwischen dem Kunden und HIS geschlossenen Vertrag/Verträgen und den sich daraus ergebenden Verträgen ergeben, gleich auf welcher Grundlage, werden vom zuständigen niederländischen Gericht des Geschäftssitzes von HIS entschieden, sofern zwingende Bestimmungen des niederländischen Rechts dem nicht entgegenstehen. HIS ist jedoch berechtigt, eine Streitigkeit dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Übereinkommen zuständigen Gericht vorzulegen.